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Vernehmlassung

Vernehmlassung Steuerrabatt bei Überschüssen und guter Finanzlage

Die SVP betrachtet einen «Steuerrabatt» als suboptimale Lösung, um die zu viel einverlangten Steuern den Steuerzahlern zurückzugeben. Erstens hortet der Staat Aargau damit Geld, für das er momentan keine Verwendung hat. Zweitens führt ein nachträglicher «Rabatt» zu behördlichem Mehraufwand. Der Versand der Veranlagungen mit einem zusätzlichen Beiblatt wird aufwendiger.

Aus Sicht der SVP ist der §2a Abs. 1 StG zudem unpräzise formuliert. „Der Grosse Rat kann mit der Genehmigung des Jahresberichts mit Jahresrechnung bei guter Finanzlage aus einem Ertragsüberschuss der Finanzierungsrechnung einen Steuerrabatt in ganzen Steuerfussprozentpunkten auf die ordentliche Kantonssteuer des übernächsten Jahres gewähren.“ Am Tag des Beschlusses ist das übernächste Jahr ein Jahr später als das angenommene Jahr für die Steuersenkung Bsp.: Rechnung 2025 wird im Jahr 2026 beschlossen, das übernächste Jahr ist 2028.

Für die SVP-Fraktion hat eine vorsichtig optimistische und realistische Gestaltung des Budgets Vorrang. Damit eine nachträgliche Senkung des Steuertarifes gar nicht erst nötig wird. Sollte bei der Prüfung der Jahresrechnung im Frühling ein Überschuss festgestellt werden, so kann der Grosse Rat bei der Budgetdebatte im folgenden Herbst eine Senkung des Steuertarifes für das Folgejahr beschliessen. Dies führt schlussendlich zum selben Ergebnis, wie das wesentlich aufwendigere Instrument einer nachträglichen Steuerrückerstattung. Der Bestand der Ausgleichsreserve kann als zusätzlicher Indikator stets beigezogen werden.

Des Weiteren kennt kein anderer Kanton in der Schweiz einen solchen Mechanismus – wohl aus gutem Grund. Es wäre ein aargauisches Novum ohne jegliche Erfahrungswerte.

Die SVP hat sich in der Vergangenheit stets für Steuersenkungen stark gemacht. Dies werden wir auch in Zukunft tun. Steuersenkungen sind wesentlich einfacher umzusetzen und zielführender. Steuersenkungen kommen den Steuerzahlern direkt zugute.

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