Vernehmlassung
Vernehmlassung Verlängerung der Fristen bei Stimmrechts-, Wahl- und Abstimmungsbeschwerden
Mit der vorliegenden Teilrevision des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) vom 10. März 1992 sollen die Fristen bei Stimmrechts-, Wahl- und Abstimmungsbeschwerden von 3 auf 10 verlängert. Einzig bei zweiten Wahlgängen wird vorgesehen, die Frist bei 3 Tagen zu belassen. Die SVP Aargau ist mit den vorgeschlagenen Änderungen einverstanden, da längere Rechtsmittelfristen mehr zeitlichen Spielraum für Betroffene bedeuten.