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Wieso Ja zum Steuergesetz?

Auf Grund eines Gerichtsentscheides musste der Kanton Aargau die Tarife beim Schätzungswesen auf den 1.1.2025 anpassen. Das ergibt zusätzliche Einnahmen von 105 Mio. CHF Kantonssteuern. Es sind enthalten: 80 Mio. CHF von den Vermögensteuern Wohneigentum, 11 Mio. CHF für die Eigenmietwertbesteuerung bei Wohneigentum und 14 Mio. CHF zusätzliche Erbschafts- und Schenkungssteuern, aufgrund des höher geschätztem Wohneigentums. Die zusätzliche Einnahmen bei den Gemeindesteuern beträgt 90 Mio. CHF. Die vom Grossen Rat genehmigte Postulate, der SVP, FDP und der Mitte fordern, dass diese zusätzlichen Einnahmen den Steuerzahler zurückerstattet werden. Ein Ja zur Steuergesetzrevision entlastet die Steuerpflichtigen um jährlich rund 150 Millionen Franken (78 Millionen Kantonssteuern, 72 Millionen Gemeindesteuern). 

Diese Steuergesetzrevision bringt Entlastungen für Liegenschaftseigentümerinnen und -Eigentümer, für Familien mit Kindern sowie aufgrund der höheren Vermögensfreigrenze für den Mittelstand ohne Wohneigentum. Auch werden die Eltern entlastet, in dem die Kinderabzüge bei den Steuern erhöht werden. Neu können für jedes Kind unter elterlicher Sorge bis zum vollendeten 14. Altersjahr 9 300 CHF, bis zum vollendeten 18. Altersjahr 10 300 CHF und jedes volljährige Kind in Ausbildung 12 400. CHF abgezogen werden.

Zudem hat der Grosse Rat den Maximalabzug für Kinderbetreuungskosten um 15 000 CHF auf neu 25 000 CHF erhöht sowie eine Reduktion aufgrund Teilpensums abgeschafft. Für berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten kann neu ein Abzug von 18 000 CHF geltend gemacht werden. Auch wird der Steuertarif für Vereine und Stiftungen von 6 % auf 5.5% gesenkt. Es ist so, dass diese Steuergesetzrevision auch den Vermögenden zugutekommt, denn diese bezahlen zum grossen Teil, auch die Mehreinnahmen bei dem Schätzungswesen. Steuererleichterung kann nur Steuerzahlenden gewährt werden, die auch Steuern bezahlen.  

Der Kanton Aargau steht finanzpolitisch sehr solid da. Die Schulden von über 2 Milliarden CHF konnten in den vergangenen Jahren komplett abgebaut werden. In der Ausgleichsreserve, dem Notkässeli des Kantons, liegen mittlerweile über eine Milliarde, 1000 Millionen CHF! Der Überschuss aus der Rechnung von 2024 spült zusätzlich 144 Mio. CHF in die Kantonskasse. Der Kanton Aargau schwimmt buchstäblich im Geld. Darum wird die SVP an der Budgetsitzung im Herbst, auch eine merkliche Steuerfusssenkung beantragen.  Es ist nicht Aufgabe des Kantons, auf Kosten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler weiter staatliches Vermögen anzuhäufen. Diese Steuergesetzrevision ist ausgewogen und wird den Kanton Aargau im interkantonalen Vergleich attraktiver machen.  

Das breit abgestützte überparteiliche Komitee mit Vertretungen aus Politik, Gesellschaft und Wirtschaft setzt sich gemeinsam für ein Ja zur Aargauer Steuergesetzrevision am 18. Mai 2025 ein. Für die Entlastung der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler und einen attraktiven, wettbewerbsfähigen Kanton Aargau! 

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Andy Steinacher
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