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Eigenmietwert endlich abschaffen!

Nach Jahren hin und her hat das Parlament endlich beschlossen, den Eigenmietwert abzuschaffen. Um eine ausgeglichene Steuervorlage zu haben, sollen gleichzeitig die Kantone die Möglichkeit erhalten, eine kantonalen Liegenschaftssteuern auf selbst genutzten Zweitwohnungen einzuführen. Das ist vor allem für die Tourismuskantone mit vielen Zweitwohnungen relevant und soll Einnahmenausfälle aus der Abschaffung des Eigenmietwertes kompensieren. Ob die einzelnen Kantone das nutzen, ist anschliessend ihnen überlassen und untersteht der kantonalen Demokratie. 

Wichtig ist aber, dass der Eigenmietwert wegfällt. Seit Jahren kämpft die SVP dafür. Der Eigenmietwert bestraft die Hauseigentümer. Sie zahlen damit eine fiktive Steuer auf ein fiktives Einkommen. Dieser Eigenmietwert ist so abstrus, das inzwischen eine Mehrheit im Parlament für dessen Abschaffung gestimmt hat. Man stelle sich vor, man müsste auf alles, was man besitzt, eine fiktive Miete zahlen, wenn man es nutzt. Verrückt, oder? Aber beim Eigenmietwert ist es so. Weil man das Haus besitzt, wird man mit einer erfundenen Steuer bestraft. 

Dieser Steuer bestraft Wohneigentümer, vor allem Familien, und belastet besonders ältere Menschen stark. Es ist vor allem im Alter ein riesen Nachteil. Das Abbezahlen von Schulden wird bestraft. Diese fiktive Steuer bestraft das Eigentum. Es setzt den Anreiz Schulden zu behalten. Das darf nicht sein. 

Um die Ungerechtigkeit des Eigenmietwertes zu überdecken, wurden über die Jahre Steuerabzugsmöglichkeiten bei selbst genutztem Wohneigentum eingeführt. Diese reichen aber bei weitem nicht, um die Steuerbelastung ganz zu kompensieren. Deshalb ist es besser, den Eigenmietwert abzuschaffen. Gleichzeitig gibt es aber auch die Abzugsmöglichkeiten nicht mehr. Über die Zeit ist diese Lösung alleweil besser. Sie ist besser für den Mittelstand, für Familien und vor allem für ältere Menschen mit Wohneigentum. Die Lösung ist ausgeglichen und fair. Sie löst das Problem an der Wurzel. Die Bastelei mit diversen Abzugsmöglichkeiten ist mit der Abschaffung des Eigenmietwertes nicht mehr nötig.  

Ersterwerber von selbst genutztem Wohneigentum können während zehn Jahren einen speziellen Schuldzinsabzug geltend machen. Bei vermieteten Immobilien bleiben weiterhin der Unterhaltsabzug und ein Schuldzinsabzug bestehen. Auch können Kantone weiterhin Abzüge für Energie- und Umweltschutzmassnahmen zulassen. 

 

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