Vernehmlassung
Vernehmlassung zur Änderung Familienzulagen
Die SVP anerkennt, dass die Familienzulagen einen Effekt auf das frei verfügbare Einkommen von
Familien haben. Jedoch ist im heutigen Zeitpunkt keine Anpasssung notwendig. Wenn schon, dann
müsste dies der Bund tun und die Teuerung ausgleichen. Hierfür steht ihm im Bundesgesetz FamZG
der Art. 5 Abs. 3 zur Verfügung, mit dem die Mindestansätze an die Teuerung angeglichen werden
können. Der Handlungsdruck liegt somit beim Bund; er ist in der Pflicht und ihm ist die Teuerung
sicher nicht entgangen.