Vernehmlassung Spitalgesetz, Änderung
Die vorliegende Änderung des Spitalgesetzes erfolgt in Umsetzung der vom Grossen Rat beschlossenen Gesundheitspolitischen Gesamtplanung (GGpl) 2030. Sie umfasst Regelungen zur Eigentümerschaft an den Kantonsspitälern, zur Betriebsbewilligung und zu Controlling, Datenbearbeitung und Auskunftspflicht. Die vorliegende Änderung umfasst zudem Regelungsbereiche ohne Bezug zur GGpl 2030. Dazu gehören unter anderem die Sanktionen bei Pflichtverletzungen und die gemeinwirtschaftlichen Leistungen.
Die SVP kann sich mit den Änderungen einverstanden erklären.