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Vernehmlassung

Vernehmlassung Sozialhilfegesetz: Schutzstatus S

Schutzbedürftige im Status S sollen nach dem Erhalt der Aufenthaltsbewilligung weiterhin reduzierte Sozialhilfeansätze bekommen. Sie sollen sozialhilferechtlich nach wie vor dem Asylbereich zugeordnet werden (damit die bisherigen Unterbringungs-, Betreuungs- und Unterstützungsstrukturen weitergeführt werden können und eine Anrechnung an die Aufnahmepflicht der Gemeinden weiterhin möglich bleibt).

Die SVP fragt sich: Wie geht es weiter wenn der Krieg vorbei ist? Es kann nicht sein, dass alle Flüchtlinge die nach Beendigung des Krieges nicht Nachhause wollen , danach automatisch die vollen Sozialleistungen Erhalten.

Denn: der Status S war und ist Rückkehrorientiert. Für die Aargauer Bevölkerung ist es indessen nur schwer nachvollziehbar, wenn Schutzbedürftige aus der Ukraine immer wieder in die Heimat in die Ferien fahren oder hier in der Schweiz mit ansehnlichen Autos und Luxuskarossen herumfahren, während der Steuerzahler für ihren Unterhalt aufkommen muss. Hier ist Fingerspitzengefühl gefragt und es mangelt offensichtlich auch an griffigen Kontrollen.

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