Verhüllungsverbot

Ja zum Verhüllungsverbot

 

Von Martina Bircher, Nationalrätin, Aarburg

 

Für Freiheit

In aufgeklärten europäischen Staaten wie der Schweiz gehört es zu den zentralen, unveräusserlichen Grundwerten des Zusammenlebens, sein Gesicht zu zeigen. Es ist ein Grundanliegen der freiheitlichen, abendländischen Gesellschaftsordnung, dass jeder Mensch mit offenem Angesicht seine Standpunkte frei vertreten und äussern kann.

 

Für Terrorabwehr

Spätestens seit IS-Terroristen weltweit – auch in der Schweiz – wüten, wissen wir: Terrorismus kennt keine Grenzen. Also darf niemandem in der Schweiz zugemutet werden, irgendwo Personen in Ganzkörper-Verhüllung begegnen zu müssen, von denen nicht festgestellt werden kann, ob sie Mann oder Frau, harmlos oder gewalttätig, bewaffnet oder unbewaffnet sind.

 

Für Gleichberechtigung

Dass Frauen ebenso wie Männer in der Öffentlichkeit ihr ganzes Angesicht jederzeit zeigen, ist auch ein Gebot elementarer Gleichberechtigung. In westlichen Demokratien, in denen sich längst die geschlechtliche Gleichberechtigung durchgesetzt hat, bewegen sich die Menschen frei. Sie zeigen ihre Persönlichkeit und ihr Gesicht insbesondere im politischen und gesellschaftlichen Dialog unverhüllt. Wenn islamische Länder auf der Grundlage von Scharia-Recht Verhüllungsvorschriften erlassen, ist das deren Angelegenheit. In abendländisch-rechtsstaatlichen Gesellschaftsordnungen hat Gesichtsverhüllung indessen nichts zu suchen.

 

Für Sicherheit

Die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» richtet sich ausdrücklich auch gegen jene Verhüllung, der kriminelle, zerstörerische und vandalistische Motive zugrunde liegen. Zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung gehört daher das Verbot der Vermummung von Personen, die Straftaten begehen wollen.

 

Umsetzbar

Der Initiativtext entspricht dem Text jener kantonalen Tessiner Volksinitiative, der die Tessiner Stimmbevölkerung am 22. September 2013 mit über 65 Prozent deutlich zugestimmt haben. Am 1. Juli 2016 trat das Verhüllungsverbot im Kanton Tessin in Kraft. Das Verbot von Burka und Nikab in der Öffentlichkeit ist dabei verhältnismässig und verletzt weder die Reli- gions- noch die Meinungsfreiheit. Es stellt auch keine Diskriminierung dar. Dies hat sogar der Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) bestätigt. Viele europäische Länder wie Frankreich, Belgien, Österreich, Italien und Norwegen kennen ein ähnliches Verbot. Selbst einige muslimische Staaten (Türkei, Tunesien, Syrien, Ägypten) haben oder hatten die Vollverschleierung in der Öffentlichkeit entweder vollständig oder zumindest teilweise untersagt. In Tunesien untersagt das Gesetz z.B. die Vollverschleierung im öffentlichen Raum komplett.

 

Untauglicher indirekter Gegenvorschlag

Die Anliegen der Verhüllungsverbots-Initiative nimmt der vom Parlament verabschiedete indirekte Gegenvorschlag nicht auf. Vielmehr stellt er diesen ein undurchdachtes Aktionspaket gegenüber, das auf der Basis von Schlagworten und wenig konkreten Zielbestimmungen noch mehr Bundesgelder mit der Giesskanne verteilen soll. Wer denkt, man könne erzwungene Gesichtsverhüllung und Frauenunterdrückung verhindern, indem man noch mehr Mittel für Integrationsprogramme, Entwicklungshilfe und Gleichstellungspolitik bereitstellt und die Probleme nicht an der Wurzel packt – dem ist nur noch zu helfen mit einer kräftigen Antwort an der Urne: Ja zum Verhüllungsverbot – Nein zum indirekten Gegenvorschlag!

Ja zum Verhüllungsverbot

 

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