Elektronische ID

Bundesgesetz vom 27. September 2019 über elektronische Identifizierungsdienste (EID-Gesetz, BGEID)

 

Von Thomas Burgherr, Nationalrat, Wiliberg

 

In der Schlussabstimmung vom 27. September 2019 haben der Nationalrat und der Ständerat das Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste verabschiedet. Nachfolgend versuche ich kurz diese «trockene» und extrem «technische» Vorlage zu erläutern.

Mit einer staatlich anerkannten digitalen Identität sollen sich Nutzerinnen und Nutzer im Internet sicher und mit voller Kontrolle über die eigenen Dateien bewegen können. Das Gesetz umschreibt klare Regeln über den digitalen Identitätsausweis (E-ID). Die Entwicklung und Ausstellung der konkreten technologischen Träger der staatlich geprüften und bestätigten digitalen Identität wird vom Staat allerdings privaten Anbietern überlassen. Gerade deshalb ist gegen das Gesetz das Referendum ergriffen worden. Dieses wurde von der Digitalen Gesellschaft lanciert, die SP, Grünliberale, Grüne und die Piratenpartei haben sich dem Komitee angeschlossen.

Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern ermöglicht die Schweiz bis heute keine staatlich geprüfte und anerkannte elektronische Identität (E-ID). Deshalb ist eine eindeutige Identifikation von natürlichen Personen im Internet nach wie vor nicht möglich. Dies ist ein Nachteil für den Standort Schweiz und erschwert den Schutz von Personen und Unternehmen im digitalen Raum (z. B. Schutz für Kinder und Jugendliche vor Personen, die ihre Identität im Internet absichtlich verschleiern; Schutz der Online-Händler vor Betrügern). Mit dem «Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste» sollen endlich die notwendigen rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen für eine Schweizer E-ID geschaffen werden. Es regelt auch die Verwendung der vom Bund anerkannten E-ID für Onlinegeschäfte und Behördenkontakte.

Im verabschiedeten Bundesgesetz BGEID sind die Träger des digitalen Identitätsnachweises nicht zwingend festgelegt. Denkbar sind gängige elektronische Identifizierungsmittel wie Mobiltelefone oder Smartcards, aber auch Lösungen mit Nutzername, Passwort und allenfalls weiteren Authentifizierungen. Vorgesehen sind drei Sicherheitsniveau: niedrig, substanziell und hoch. Auf dem tiefsten Sicherheitsniveau muss eine Alternative zur E-ID zur Verfügung stehen, beispielsweise das Bestellen von Waren als Gast. Ab Sicherheitsniveau substanziell ist eine Zweifaktorauthentifizierung nötig. Bei Sicherheitsniveau hoch muss mindestens ein Faktor der Zweifaktorauthentifizierung biometrisch sein.

Die Räte hätten das Gesetz mit 144 zu 51 Stimmen bei 2 Enthaltungen respektive 35 zu 2 Stimmen bei 8 Enthaltungen angenommen. Die Schweizer ICT-Verbände begrüssen den Schritt unisono. Mit dem verabschiedeten E-ID-Gesetz schaffte das Parlament den gesetzlichen Rahmen für eine staatlich geprüfte und anerkannte elektronische Identität für die Schweiz.

Die Schweizer Wirtschafts- und Branchenverbände sehen in der vorliegenden Vorlage einen Meilenstein und begrüssen die Vorlage ausdrücklich. Nun ist es wichtig, die Umsetzung auf Verordnungsstufe zügig anzugehen, damit die ersten Schweizer E-IDs möglichst rasch herausgegeben und verwendet werden können”, heisst es in der Mitteilung.

Am 16. Januar 2020 hat das Referendumskomitee 65’190 Unterschriften gegen das Bundesgesetz vom 27. September 2019 über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz, BGEID) eingereicht. Die Überprüfung durch die Bundeskanzlei hat ergeben, dass davon 64’933 Unterschriften gültig sind. Damit ist das Referendum formell zustande gekommen.

 

Wie die eidgenössischen Räte empfehle ich Ihnen sehr, dieser Vorlage klar zuzustimmen

 

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