Zur Vorlage «E-ID-Gesetz»

Die staatliche E-ID ist der zweite Anlauf für die Einführung der elektronischen Identität. Sie soll 2026 eingeführt werden. Der erste Versuch – eine privatwirtschaftliche Lösung – wurde 2021 an der Urne abgelehnt.
Um was geht es?
Mit der neuen elektronischen Identität (E-ID) des Bundes sollen sich Nutzerinnen und Nutzer künftig sicher, schnell und unkompliziert auch digital ausweisen können. Die E-ID soll vom Bund herausgegeben werden, den grösstmöglichen Schutz der persönlichen Daten gewährleisten sowie kostenlos und freiwillig sein.
Alle Personen, die über eine Schweizer Identitätskarte, einen Schweizer Pass oder einen von der Schweiz ausgestellten Ausländerausweis verfügen, sollen eine E-ID beantragen können.
Diese kann sowohl im Internet – zum Beispiel bei der elektronischen Bestellung eines Strafregisterauszugs – als auch in der physischen Welt – beispielsweise im Laden zum Altersnachweis beim Kauf von Alkohol – zum Einsatz kommen. Sämtliche Dienstleistungen des Bundes, bei denen die E-ID zur Anwendung kommen kann, werden weiterhin analog, also wie gegenwärtig, angeboten. Gleichzeitig müssen alle Schweizer Behörden die E-ID als einen gültigen Identitätsnachweis akzeptieren, sofern sie elektronische Identitätsnachweise im Grundsatz zulassen.
SVP Bundeshaus-Fraktion ist uneins
An der Schlussabstimmung vom 20.12.2024 im Nationalrat über die E-ID hat die SVP Fraktion mit 40 Ja zu 25 Nein bei einer Enthaltung diesem Gesetz zugestimmt.
Da die SVP Fraktion hier nicht geschlossen ist und innert kurzer Zeit mit über 55’344 beglaubigten Unterschriften das Referendum zustande gekommen ist, werde ich hier kurz einige zentrale Vor- sowie Nachteile der Einführung einer E-ID darlegen:
Die Gründe der Befürworter
Die Zukunft ist digital. Entsprechend ist die E-ID ein zeitgemässes Instrument, das sowohl in der digitalen Welt aber auch in der physischen Welt eingesetzt werden kann. Da es freiwillig ist, können wir alle selbst entscheiden, ob wir es einsetzen wollen. Zudem ist es für uns kostenlos. Die Kontrolle obliegt dem Bund. So garantiert der Staat den bestmöglichen Datenschutz. Die Nutzerinnen und Nutzer sollen die grösstmögliche Kontrolle über ihre Daten haben und können deren Nutzung jederzeit selber wieder beenden.
Die Gründe des Nein-Komitees
Das Referendumskomitee besteht aus verschiedenen Gruppierungen, sowie auch aus der EDU und der Jungen SVP. Nachteile sind: Das neue Gesetz wiederholt die Fehler der Privatlösung aus dem Jahr 2021, als die Schweizer Bevölkerung eine unsichere E-ID primär aufgrund von Datenschutzbedenken ablehnte. Aus Sicht des Nein-Komitees gibt es auch bei der aktuellen Lösung keine Garantie für einen sicheren Datenschutz. So hinterlässt die E-ID Datenspuren im Alltag und ist anfällig für Cyberangriffe. Aus diesen Gründen lehnt das Komitee dieses neue Gesetz ab.
Sowohl der Ständerat wie auch der Nationalrat stimmten in der Sommersession 2025 klar für die Einführung der E-ID (NR 170 JA zu 25 Nein; SR 43 Ja zu 1 Nein Stimme).