Vernehmlassung Kantonaler Richtplan: Anpassung an den Sachplan Fruchtfolgeflächen 2020
Die SVP anerkennt die Bedeutung des Auenschutzparks für Natur, Landschaft und Biodiversität. Dessen weiterer Ausbau darf jedoch nicht zulasten hochwertiger Fruchtfolgeflächen erfolgen. Ernährungssicherheit und landwirtschaftliche Produktion sind von ebenso grossem öffentlichem Interesse.
Dem Auenschutzpark wurden 2001 insgesamt 40 ha Fruchtfolgeflächen zugestanden. Gleichzeitig hält der Kanton fest, dass das Verfassungsziel mit den bereits umgesetzten und den noch in Planung befindlichen Projekten zu einem wesentlichen Teil erreicht ist. Das verbleibende Restkontingent von 22,2 ha ist deshalb aufzulösen und wieder dem Bestand der Fruchtfolgeflächen anzurechnen. Wer den künftig weitere Fruchtfolgeflächen für Auenprojekte beansprucht, sind diese vollständig zu kom pensieren.
Die SVP fordert zudem, das bestehende Recht unverändert beizubehalten. Die Formulierung «bei jeder sich bietenden Gelegenheit» ist unbestimmt und eröffnet einen zu grossen Handlungsspiel raum. Sie ist ebenso zu streichen wie die neuen Verweise auf das Landschaftskonzept Schweiz, umweltAARGAU und das Entwicklungsleitbild. Solche programmatischen Grundlagen dürfen keine zusätzlichen unklaren Aufträge oder Flächenansprüche begründen.