Vernehmlassung Spitalgesetz, Änderung
Finanzhilfen für Spitäler sollen durch das Parlament gewährt werden und nicht durch den Regierungsrat.
Die SVP Aargau weist gerne darauf hin, dass im politischen Diskurs, vorab von linken Kreisen, stets auf die «ungerechte Kopfprämie» bei den Krankenkassenprämien hingewiesen wird. Wir halten mit Nachdruck fest, dass dies nicht der Tatsache entspricht. Es gibt verschiedene Korrekturmechanismen, wo explizit der Steuerzahler zur Kasse gebeten wird (was nicht mit dem Prämienzahler gleichzusetzen ist!) und somit wesentliche Kreise der Kantonsbevölkerung von den Gesundheitskosten entlastet werden, da sie wenig oder keine Steuern zahlen. Beispiele sind der Kostenanteil des Kantons an die Spitäler, die Prämienverbilligungen oder eben auch diese Vorlage mit den geplanten Finanzhilfen im Falle einer Spitalkrise.
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