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Von Kopftuch bis Kopfschütteln

Islamisches Kopftuch im Schweizer Klassenzimmer?
Eine Dozentin der Fachhochschule trägt den Hijab, ein islamisches Kopftuch das Haare und Hals bedeckt. Daraus könne keine politische oder ideologische Aussage abgeleitet werden, meint unser Regierungsrat. Aus meiner Sicht unverständlich und gefährlich: Der islamische Schleier ist Ausdruck dafür, dass Frauen ein untergeordneter Platz zugewiesen wird. Das Tragen eines solchen Kopftuchs durch eine Lehrerin zuzulassen legitimiert diese Diskriminierung. Das läuft der Gleichstellung zuwider. Und das islamische Kopftuch ist die Fahne des politischen Islams: Unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit rechtfertigen wir diese Unterdrückung und gewähren dem politischen Islam immer grössere Räume und Freiheiten. Freiheiten, die es hierzulande nur gibt, weil wir ein christlich geprägtes Land sind. In vielen islamischen Staaten werden Frauen bestraft, wenn sie ihr Kopftuch ausziehen. Und in der Schweiz lassen wir es aus falsch verstandener Toleranz zu, dass sich Frauen im Klassenzimmer verhüllen. Ich finde, das islamische Kopftuch hat an staatlichen Schulen nichts zu suchen.
 

Kein Landesverweis bei «long-term immigrants»:
Unser Aargauisches Obergericht hat im August 2025 entschieden, dass ein serbischer Staatsangehöriger aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte EGMR nicht ausgeschafft werden kann. Der Gerichtshof hat in einem Urteil gegen die Schweiz entschieden: Wer seit 20 Jahren in der Schweiz wohnt, ist ein «long-term immigrant». Solche Personen sollen an sich gar nicht mehr ausgewiesen werden. Das heisst: Straffällige Ausländer, die schon lange in der Schweiz sind, können kaum mehr ausgeschafft werden, selbst wenn unsere Schweizer Gerichte das gerne tun würden. Willkommen in der Welt der fremden Richter, wo fremde Richter uns sagen, wen wir in der Schweiz behalten müssen und wen nicht. Je näher wir uns an die EU binden, je mehr solche Beispiele wird es geben.  

«Wir suchen einen Täter, wir dürfen nicht sagen wie er aussieht. Bitte melden Sie sich, wenn Sie ihn gesehen haben!» Das versteht kein Mensch mehr: Die Polizei in der Schweiz darf die Hautfarbe eines gesuchten Täters nicht mehr im nationalen Fahndungssystem Ripol eintragen. Dies ist die Folge einer «offiziellen Beschwerde» einer ausländischen Behörde. Gauner und Ganoven freuts.  

Von Barbara Borer-Mathys, Grossrätin, Parteisekretärin, Holziken 

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