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Bezahlkarte im Asylbereich

Bezahlkarte im Asylbereich – Motion 25.79 der SVP und FDP

Die SVP hält ausdrücklich an der Motion fest. Wir sind überzeugt, dass die Einführung einer Bezahlkarte ein wirksames Instrument ist, um staatliche Unterstützungsleistungen zweckgebunden, transparent und sicher auszurichten. Durch die Begrenzung von Bargeldbezügen, Auslandsüberweisungen und Onlinekäufen kann verhindert werden, dass öffentliche Gelder missbräuchlich ins Ausland transferiert oder für illegale Zwecke verwendet werden.

Ein Grossteil des Zahlungsverkehrs in der Schweiz erfolgt heute ohnehin bargeldlos. Die Bezahlkarte ist daher keine exotische Massnahme, sondern spiegelt die gelebte Realität vieler Menschen wider. Sie ist eine logische Weiterentwicklung administrativer Prozessenicht aber eine Stigmatisierung von Leistungsbeziehenden.

Der Verweis des Regierungsrates auf mögliche integrationshemmende Effekte oder verwaltungstechnische Hürden greift aus unserer Sicht zu kurz. Andere Kantone wie Schwyz und Bern sowie mehrere europäische Länder zeigen, dass solche Systeme technisch realisierbar, datenschutzkonform und sozialverträglich umsetzbar sind. Letztlich ist es eine Frage des politischen Willens, ob vorhandene Möglichkeiten auch tatsächlich genutzt werden.

Die Entgegennahme lediglich als Postulat signalisiert eine fehlende Entschlossenheit des Regierungsrates. Gerade im sensiblen Bereich des Asylwesens braucht es jedoch klare Leitlinien, glaubwürdiges Handeln und eine verlässliche Kommunikation gegenüber der Bevölkerung.

Doch das Parlament hat ein deutliches Zeichen gesetzt: Die Motion wurde mit 74 zu 59 Stimmen angenommen. Neben der SVP und der FDP, die geschlossen dafür gestimmt haben, konnte auch ein Teil der Mitte-Fraktion überzeugt werden.

Dieses klare Votum unterstreicht die breite politische Unterstützung – trotz der ablehnenden Haltung des Regierungsrates.

Aus dem Grossen Rat vom 26.08.2025
Mario Gratwohl, Grossrat, Bezirk Bremgarten

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