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Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften (Abschaffung Eigenmietwert)

Am 28. September 2025 stimmen die Schweizer Stimmberechtigten über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften ab.

Wer eine Liegenschaft besitzt und diese selbst nutzt, muss den sogenannten Eigenmietwert als Einkommen versteuern. Im Gegenzug können Schuldzinsen und die Kosten für den Unterhalt vom Einkommen abgezogen werden. Das Parlament hat eine Gesetzesänderung verabschiedet, die die Besteuerung des Eigenmietwerts abschafft und die Abzugsmöglichkeiten einschränkt. Das gilt für Erst- und Zweitliegenschaften. Gleichzeitig hat es eine Verfassungsänderung beschlossen, die es den Kantonen erlaubt, eine besondere Liegenschaftssteuer auf überwiegend selbstgenutzten Zweitliegenschaften einzuführen.

Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2024 über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften annehmen?

Die SVP Aargau fasste am Parteitag vom 27. August 2025 in Mellingen einstimmig die Ja-Parole.

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