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Regierungsrat schützt das System – wir schützen die Leistung!

Anfangs Juli veröffentlichte der Regierungsrat die Stellungnahme zu unserer kantonalen Initiative «Arbeit muss sich lohnen! – Schluss mit Langzeitbezügern». Mit den drei Hauptargumenten; dass die Anzahl Langzeitbezüger sinkt, Sanktionierung schon heute möglich seien und dies zusätzliche Bürokratie mit sich bringt, lehnt er diese Initiative ab.

Wir stehen jedoch weiter hinter unserem Grundprinzip: Wer arbeitet, soll besser dastehen als wer nicht arbeitet. Mit dieser Initiative wird das Leistungsprinzip gestärkt, da die Arbeit gegenüber der Sozialhilfe attraktiver bleibt. Dies dank einer sanften Kürzung nach zwei Jahren Dauerbezug, die Anreize an die Eigenständigkeit stärkt.

Anzahl Langzeitbezüger

Laut Regierungsrat bezogen 2023 über 3’200 Personen seit mehr als zwei Jahren Sozialhilfe. Diese hohe Zahl von Langzeitbezüger zeigt einen klaren Handlungsbedarf. Sozialhilfe soll eine vorübergehende Unterstützung sein und nicht zum Dauerzustand werden. Deshalb ist es wichtig, hier genau hinzuschauen und gezielte Massnahmen zu ergreifen.

Sanktionen

Zwar bestehen rechtlich Möglichkeiten, Sanktionen in der Sozialhilfe zu verhängen – doch wie oft sie tatsächlich zur Anwendung kommen, ist nicht bekannt. Die fehlende Transparenz wird deutlich durch die Antwort einer Stadt: «Die Informationen, um deren Bekanntgabe Sie gebeten haben, werden bei den Sozialen Diensten nicht statistisch erfasst.»

Zudem sind Sanktionen nicht der richtige Weg. Eine moderate Kürzung des Grundbedarfs kann deutlich wirksamer sein, da sie klare und dauerhafte Anreize schafft, sich wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

Zusätzliche Bürokratie

Natürlich bedeutet dies zunächst einen höheren Verwaltungsaufwand, insbesondere bei der erstmaligen Überprüfung der Dossiers. Doch dieser Mehraufwand lohnt sich. Denn langfristig wird der Einsatz von Steuergeldern effizienter und gerechter, da die Unterstützung da ankommt, wo sie wirklich gebraucht wird. Gleichzeitig entsteht eine abschreckende Wirkung auf jene, die ohne echte Notlage auf Sozialhilfe setzten – ein Effekt, der im Sinne der Fairness gegenüber dem Steuerzahler und den tatsächlich Bedürftigen wichtig ist.

Die Sozialhilfe ist eine Übergangslösung für Menschen in echter Notlage – und keine dauerhafte Stütze ohne Perspektive.

Für einen Kanton, indem die Leistung an Gewicht gewinnt!

von Benjamin Blülle, Präsident JSVP AG, Hermetschwil-Staffeln

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